Herzlich willkommen beim Primarlehrerinnen- und Primarlehrerverein Aargau




Mitgliedschaft PLV und alv

Mit dem Beitritt zum PLV ist gleichzeitig auch die Mitgliedschaft im alv verbunden. Deshalb erfolgt die Anmeldung über die Webseite des alv. 


Die Vorteile einer Mitgliedschaft
des PLV:

  • Der PLV pflegt den Kontakt zu seinen Delegierten und zu den Schulhausvertretungen. Auf diesem Weg fliessen Informationen zu den einzelnen Mitgliedern in den Schulhäusern.

  • Der PLV bietet Delegiertentreffen zu aktuellen Themen an, welche für alle interessierten Lehrpersonen offen sind.

  • Der PLV bekommt durch seinen grossen Vorstand einen vielfältigen Einblick in den Schulalltag und erhält so Informationen, in welchen Bereichen es gut läuft und wo Schwierigkeiten auftreten.

  • Der PLV greift aktuelle bildungspolitische Themen auf und befasst sich damit.

  • Der PLV verfasst Schulblattartikel zu Themen, welche die Primarlehrer*innen beschäftigen.

  • Der PLV nimmt an Vernehmlassungen teil.

  • Der PLV bringt Anliegen der Primarschule in den Verbandsrat des alv ein.

  • Der PLV ist in verschiedenen Gremien vertreten und pflegt auch den Kontakt zur Lehrmittelkommission.

  • PLV-Mitglieder erhalten 10% Rabatt bei einer Beratung durch „www.coaching4teacher.ch“

Die Vorteile einer Mitgliedschaft
des alv:

 
  • Der alv vertritt die Lehrpersonen in allen berufsbezogenen Fragen kompetent, aktiv, sachlich und effizient.

  • Der alv ist der Verhandlungspartner für alle personalpolitischen Belange der aargauischen Lehrerinnen und Lehrer.

  • Der alv setzt Massstäbe in allen bildungspolitischen Belangen und nimmt Einfluss auf die Entwicklungen in der Bildungspolitik.

  • Der alv ist das Dienstleistungszentrum für Lehrpersonen und entlastet die Mitgliedorganisationen; Projektaufgaben und Themenschwerpunkte werden konsequent angegangen, Lösungsvorschläge erarbeitet und die Umsetzung pragmatisch vorgenommen.

  • Der alv erfüllt die laufenden Aufgaben in den ordentlichen Arbeitsfeldern umsichtig und erfolgreich.


Der Jahresbeitrag kann als Steuerabzug geltend gemacht werden.



Zuletzt aktualisiert: 15.03.2024

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