Delegierten-Treffen des PLV vom 8. März 2010


„Rechte und Pflichte der Lehrpersonen und der Schulleitungen“

Welche Lehrperson hat sich nicht schon Gedanken gemacht zu obigem Thema: „Darf die Schulleitung wirklich verlangen von mir, dass...?“ „Muss ich wirklich...?“ „Wie kann ich mich wehren gegen...? Offensichtlich brennt den Lehrpersonen dieses Thema unter den Nägeln! Aus diesem Grund beschloss der PLV, dieses Thema an einem Delegierten-Treffen ausführlicher zu erläutern. Rund die Hälfte aller PLV-Delegierten nahmen daran teil.

Zu Beginn führte Claudia Lauener-Gut, Präsidentin PLV, ins Thema ein. Bei der Einführung von Schulleitungen war damit die grosse Hoffnung verbunden, dass dies den Lehrpersonen mehr Kapazitäten für ihr Kerngeschäft verschafft. Die Realität ist eine andere. Um erfolgreich zu sein, muss aber geleitete Schule als Produktionsgemeinschaft aller Beteiligten begriffen werden mit gegenseitig respektierten und geklärten Rollen.
Anschliessend stellte Patrick Blankenhorn, PLV-Vorstandsmitglied, ein Excel-Programm vor, das er selber entwickelt hat. Mit Hilfe dieses Programms lässt sich die gemeinsame Arbeitszeit jeder Lehrperson berechnen. Es zeigt, wer noch welche Kapazitäten hat oder wer schon im roten Bereich ist.
Patrick beschrieb anschaulich, wie sich dank dieses Programms vieles in ihrem Team verbessert hätte. Es gelang ihnen, eine bessere Jahresplanung aufzustellen und konstruktiv miteinander zu diskutieren, welche Anlässe sie denn bewältigen können. So weiss jede Lehrperson, und auch die Schulleitung, wofür sie zuständig ist. Keine Lehrperson sitzt mehr gefrustet an einer Sitzung, die sie nicht betrifft, nur weil sie denkt, sie müsste. Teilzeitarbeitende müssen nicht mehr permanent ein schlechtes Gewissen haben, aber auch Personen mit einem grossen Pensum können sich besser abgrenzen. Es ist für alle transparent, und schafft so Luft für produktives Tun. Es ist ein sinnvolles Führungsinstrument, das sich auch leicht anpassen lässt an die Bedürfnisse der jeweiligen Schule.
Auf der homepage des plv lässt sich dieses Programm kostenlos runterladen. (siehe weiter unten).
Danach erläuterte Urs Kaufmann, alv, sehr kompetent wichtige Aspekte dieses Themas. An dieser Stelle sei erwähnt, dass Urs Kaufmann wichtige Fragen im Schulblatt veröffentlicht. Auf www.alv-ag.ch lassen sich sämtliche veröffentlichten Ratgeber nachlesen. Wer es lieber schriftlich hat, kann den Ratgeber beim alv beziehen für SFR 20.-
Die Ausführungen von Urs Kaufmann waren so dicht und informativ, dass sie nur in groben Zügen wiedergegeben werden können.

Urs Kaufmann betont, wie wichtig es ist, dass Lehrpersonen ihre Rechte kennen. (An dieser Stelle sei verwiesen auf die sehr empfehlenswerte Broschüre des BKS „Geleitete Schule“. Darin sind 36 Rechte aufgeführt!) Denn wir können uns nur wehren, wenn wir unsere Rechte kennen.
(Beim BKS sind auch weitere empfehlenswerte Broschüren erhältlich: Handreichung Personalführung an der Aargauer Volksschule / Lehrpersonen und Schulleitungen – gemeinsam zur geleiteten Schule / Die Rolle der Schulpflege. Es fehlt aber: Die Rolle der Lehrerkonferenz).
Grundsätzlich ist zu unterscheiden, ob es sich um das Problem einer einzelnen Lehrperson handelt, oder einer ganzen Lehrerschaft. Urs Kaufmann erläutert den jeweiligen „Instanzenweg“. Wenn mehrer Personen betroffen sind, ist zu ergänzen, dass auch die PH externe Beratungen und Moderationsprozesse anbietet. Dabei betont er die Wichtigkeit der Lehrerkonferenz. Diese hat beispielsweise Antragsrecht an die Schulpflege, und dient auch der Solidarität der Lehrkräfte untereinander.
Also: Lasst euch nicht vereinzeln! Sprecht miteinander, die meisten Probleme betreffen nicht nur einzelne Lehrperson!

Viele Fragen beziehen sich auf die gemeinsame Arbeitszeit. Die gesetzliche Regelung ist klar: sie beträgt 10% der Jahresarbeitszeit. Doch ist zu wenig geklärt, was denn zur gemeinsamen Arbeit gehört. Die Versuchung ist gross, neue Pflichten und Erwartungen einfach in dieses Gefäss reinzupressen. Und wir Lehrpersonen mit unserem grossen Berufsethos möchten ja allem gerecht werden. Grundsätzlich gilt: Dazu gehört alles, was für die ganze Schule gilt. So gehört etwa Teamarbeit für die eigene Klasse zur frei gestaltbaren Arbeitszeit.

Wer detailliertere Angaben will, kann sich gerne an den PLV-Vorstand wenden. Die nächste PLV-Post wird sich ebenfalls diesem Thema widmen.
Wir danken Urs Kaufmann und Patrick Blankenhorn sowie allen Anwesenden für den interessanten Anlass.